Änderungen Förderkonditionen zum 01. Februar 2022
Kaum ist die Antragsfrist für Januar vorbei gibt es schon wieder Änderungen im 10.000 Häuser PV-Speicher-Programm des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Förderkonditionen zum 01. Februar 2022 angepasst. Unter anderem bedeutet das, dass die minimale Anlagengröße bei 5 kWp für die Photovoltaikanlage und bei 5 kWh Speicherkapazität für den Batteriespeicher liegen muss, um den Förderantrag stellen zu können. Zusätzlich wurden die Fördersummen gekürzt. Alle Informationen finden Sie hier:
"Aktuelle Informationen:
Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten des PV-Speicher-Programms,
die Antragsplattform des PV-Speicher-Programms ist, wie angekündigt, seit 17.01.2022 vorübergehend geschlossen.
Nach den mehrfachen Unterbrechungen der Antragstellung im Herbst 2021 und der Überlastung des IT-Systems am 1. Dezember 2021 wurde ein Konzept entwickelt, wie derartige Probleme künftig
vermieden werden: Die bisherigen Monatskontingente werden beendet. Stattdessen wird ein Jahreskontingent auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel eingeführt. Damit werden künftig monatliche
Unterbrechungen, Antragsstau und Zeitdruck bei der Antragstellung vermieden. Anfang 2022 konnte die Antragsplattform bereits für eine Woche (vom 10. bis 17. Januar, 8 Uhr) uneingeschränkt für
Anträge geöffnet werden.
Bis zur Wiederöffnung der Antragsplattform Anfang Februar werden nun Anpassungen durchgeführt, die nach dem enormen Anstieg der Antragszahlen 2021 um rund 60 % wieder ein Gleichgewicht
zwischen Nachfrage und verfügbaren Fördermitteln herstellen sollen. Das Hauptziel ist, dass im Jahr 2022 möglichst alle Interessenten einen Antrag stellen können. Ab Februar 2022 beträgt
die vorgegebene Mindestkapazität für den Batteriespeicher 5 kWh (bzw. 5 kWp Mindestleistung für die zugehörige PV-Anlage), für die dann ein Förderbetrag von 500 € gewährt wird. Für jede
zusätzliche kWh Kapazität erhöht sich der Förderbetrag um 75 € (statt bisher 100 €). Auch bei diesen Förderkonditionen bleibt das Programm attraktiv. Da die Anschaffungskosten für
Batteriespeicher gesunken sind, aber die Strompreise gestiegen sind, wird sich Eigenverbrauch von PV-Strom mit Hilfe eines geförderten Batteriespeichers weiterhin rechnen.
Die formale Anpassung der Förderrichtlinien kann erst im Nachhinein erfolgen. Maßgeblich für alle Anträge ab dem 01.02.2022 sind daher die auf dieser Antragsplattform und im aktualisierten
Merkblatt S vom 01.02.2022 genannten Förderkonditionen. Der angezeigte Zähler für das Jahreskontingent möglicher Anträge 2022 ist nur vorläufig und drückt aktuell nur die Mindestzahl von
Anträgen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung aus. Es ist damit zu rechnen, dass der Zähler signifikant erhöht werden kann, nachdem der Landtag den Staatshaushalt für 2022 verabschiedet
hat. Der Beschluss soll im Frühjahr erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr EnergieBonusBayern-Team"
Quelle: Energie-Atlas Bayern